Informationen zu Einreisebeschränkungen

I. Flüge nach Marokko sind geöffnet:

  • An alle marokkanischen Bürger (im Ausland gestrandete Touristen, Studenten oder Einwohner im Ausland) und ihre Familien,
  • Bürger anderer Nationalitäten mit Wohnsitz in Marokko und ihre Familien,
  • Professionelle Besucher mit einer Einladung eines marokkanischen Unternehmens,
  • Ausländer mit Hotelreservierung.

Ausländische Handelsbesucher, Staatsangehörige von Ländern, für die keine Visumpflicht besteht, können auf einfache Einladung marokkanische Unternehmen besuchen. Einladungen müssen auf den Briefkopf des einladenden Unternehmens gedruckt werden (einschließlich ihrer Kennungen, ICE, RC-Nummer (Handelsregisternummer) und Adresse). Sie müssen auch von einer autorisierten Person des Unternehmens unterschrieben und versiegelt sein und den Zweck des Besuchs, die vollständigen Namen und Passnummern der Besucher, das Datum der Einreise in das marokkanische Gebiet sowie ihren Wohnort während ihres Aufenthalts in Marokko enthalten.

Ausländer, die Staatsangehörige von Ländern sind, für die keine Visumpflicht besteht, und die eine bestätigte Hotelreservierung in Marokko haben, können gegen Vorlage dieser Reservierung auf marokkanisches Gebiet zugreifen.

Weitere Informationen zu den Bedingungen für den Zugang zu Marokko finden Sie auf der Website des Ministeriums für Auslandsangelegenheiten, afrikanische Zusammenarbeit und im Ausland lebende Marokkaner.

Für alle Flüge nach Marokko müssen die Passagiere einen negativen PCR-Test vorlegen, der weniger als 72 Stunden zurückliegt. Serologische Tests sind nicht mehr erforderlich. Kinder unter 11 Jahren sind vom Test ausgenommen.

II. Flüge aus Marokko sind für folgende Gruppen geöffnet:

  • im Ausland lebende Marokkaner und ihre Familien,
  • Ausländer mit oder ohne Wohnsitz in Marokko und ihre Familien,
  • marokkanische Studenten, die an ausländischen Universitäten eingeschrieben sind,
  • Geschäftsfrauen und -männer sowie Bürger, die zur medizinischen Behandlung ins Ausland reisen müssen, sofern sie über eine von der Präfektur ihrer Provinz ausgestellte Ausnahmegenehmigung verfügen.

Passagiere, die Flüge aus Marokko nehmen, sind von der Prüfung befreit. Sie müssen sich jedoch über die von den Ländern ihres endgültigen Bestimmungsortes geforderten Hygienevorschriften informieren und diese gewissenhaft einhalten, da ihnen sonst das Einchecken auf diesen Flügen verweigert wird.

Weitere Informationen zu den Zugangsbedingungen zu Deutschland finden Sie im Anhang: Visas et vaccins

Share Button